Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas die zwischen dem Kunden und Sieglinde Henke als Inhaberin von jdexent abgeschlossen werden. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt es sei denn Sieglinde Henke stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unser kleiner Betrieb am Nachtigallenweg 31 arbeitet nach klaren handwerklichen Regeln.
Vertragsabschluss und Leistungserbringung
Ein Vertrag kommt zustande wenn der Kunde ein Angebot von jdexent annimmt oder einen Reparaturauftrag schriftlich oder mündlich erteilt. Sieglinde Henke behält sich vor Aufträge abzulehnen wenn die technische Sicherheit des Fahrzeugs nicht garantiert werden kann. Die erbrachten Leistungen umfassen die Instandsetzung von Steinschlägen sowie den kompletten Ersatz von Windschutz, Seiten und Heckscheiben inklusive der notwendigen Kalibrierungsarbeiten.
- Erstellung eines Kostenvoranschlags vor Arbeitsbeginn.
- Durchführung der Arbeiten nach anerkannten Regeln der Technik.
- Verwendung von Materialien in Erstausrüsterqualität.
- Endkontrolle durch qualifiziertes Personal.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für unsere Dienstleistungen bei jdexent richten sich nach den aktuellen Kalkulationsvorgaben der Fahrzeughersteller und den Materialkosten. Bei Versicherungsschäden erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der jeweiligen Teilkaskoversicherung des Kunden sofern eine Abtretungserklärung vorliegt. Eventuelle Selbstbeteiligungen sind vom Kunden direkt in der Werkstatt am Nachtigallenweg 31 zu entrichten.
| Leistungstyp | Abrechnungsmodus | Fälligkeit |
| Steinschlagreparatur | Versicherung oder Bar | Sofort nach Fertigstellung |
| Scheibenaustausch | Abtretung oder Rechnung | Gemäß Zahlungsziel |
| Kalibrierung | Teil des Gesamtauftrags | Mit Hauptleistung |
Gewährleistung und Haftung
Sieglinde Henke leistet Gewähr für die Mangelfreiheit der ausgeführten Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Reparaturen von Steinschlägen weisen wir ausdrücklich darauf hin dass trotz größter Sorgfalt das Risiko eines Glasbruchs während des Injektionsvorgangs besteht. jdexent haftet nicht für Schäden die durch unsachgemäße Behandlung nach der Übergabe des Fahrzeugs entstehen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen sofern keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens betroffen sind. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
